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Home | Technik | Gesetzliche Vorschriften Unbenanntes Dokument

Markierleuchten an Arbeitsanhängern

Nachrüstpflicht bis 1. Januar 2013 mehr

HOELZLE.tech
Gesetzestext
 

EG-Sicherheitsdatenblätter zu allen Chemieprodukten

In unserem WEB-SHOP finden Sie unter der Rubrik "Verschiedenes bzw. Chemieprogramm" für jeden Artikel das zugehörige Sicherheitsdatenblatt.

Chemieprogramm
 
 

Retroreflektierende Fahrzeugmarkierung und -werbung (nach UN ECE R 48 und UN ECE R 104)

Markierungspflicht für neue Fahrzeuge ab 2011!

Pflicht für neue Fahrzeuge
Retroreflektierende Umrissmarkierungen an LKW sind laut UN ECE R 48 in der Schweiz bereits seit Jahren erlaubt. Für alle neuen Typzulassungen von Nutzfahrzeugen über 7,5 t Gesamtgewicht mit mehr als 6,00 m Lange (Seite) und mehr als 2,10 m Breite (Heck) sind sie ab 1. Juli 2011 Pflicht. [weiterlesen]
Verkaufsflyer
Info-Flyer

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Tagfahrlicht - starker Sicherheitsgewinn

Tagfahrlicht bietet Ihnen einen entscheidenden Sicherheitsvorsprung im Strassenverkehr.

Fahrzeuge mit Tagfahrlicht werden wesentlich früher und besser erkannt als Fahrzeuge ohne Licht.

Tagfahrlicht benötigt ca. 90% weniger Kraftstoff gegenüber Abblendlicht.


Bedingungen und Anordnung
Technisches Datenblatt

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Neue EU-Vorschrift - Nachrüstung von LKW's mit Aussenspiegeln (nach Richtlinie 2007/38/EG der EU)

Betroffen sind LKW's über 3,5 t, welche in der Zeit vom 1. Jan. 2000 - 30. Sept. 2007 in der Schweiz immatrikuliert wurden. Immatrikulationen vor dem 1. Jan. 2000 sind nicht betroffen.

Die Nachrüstung hat bis zum 31.03.2009 zu erfolgen.


Merkblatt
www.admin.ch

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Warndreieck (nach ECE Regelung 69) & Frontgerätespiegel & Geschwindigkeitsschilder

Ab dem 1. Juli 2008 sind Heckmarkierungstafeln Pflicht für alle neu angemeldeten Motorfahrzeuge & Anhänger mit max. 45km/h.
Bereits immatrikulierte Fahrzeuge müssen bis 1. Juli 2009 umgerüstet sein.


Info-Flyer

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Anbauvorschriften für Anhänger 12V (nach ECE Regelung E48)

ECE E48, 12V


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Anbauvorschriften für Anhänger 24V (nach ECE Regelung E48)

ECE E48, 24V


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Feuerlöscher-Ausrüstungspflicht für Transportwagen mit/ohne Gefahrengut (nach Norm EN3)

Termin: gilt per sofort


Merkblatt

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