Retroreflektierende Fahrzeugmarkierung und -werbung (nach UN ECE R 48 und UN ECE R 104)
Markierungspflicht für neue Fahrzeuge ab 2011!
Pflicht für neue Fahrzeuge
Retroreflektierende Umrissmarkierungen an LKW sind laut UN ECE R 48 in der Schweiz bereits seit Jahren erlaubt. Für alle neuen Typzulassungen von Nutzfahrzeugen über 7,5 t Gesamtgewicht mit mehr als 6,00 m Lange (Seite) und mehr als 2,10 m Breite (Heck) sind sie ab 1. Juli 2011 Pflicht. [weiterlesen]
Neue EU-Vorschrift - Nachrüstung von LKW's mit Aussenspiegeln (nach Richtlinie 2007/38/EG der EU)
Betroffen sind LKW's über 3,5 t, welche in der Zeit vom 1. Jan. 2000 - 30. Sept. 2007 in der Schweiz immatrikuliert wurden. Immatrikulationen vor dem 1. Jan. 2000 sind nicht betroffen.
Die Nachrüstung hat bis zum 31.03.2009 zu erfolgen.
Ab dem 1. Juli 2008 sind Heckmarkierungstafeln Pflicht für alle neu angemeldeten Motorfahrzeuge & Anhänger mit max. 45km/h.
Bereits immatrikulierte Fahrzeuge müssen bis 1. Juli 2009 umgerüstet sein.